Interdiziplinäre Frühförderung
Seit dem 01.01.2021 sind wir in Kooperation mit der Frühförderung der Lebenshilfe als Trägergemeinschaft als Interdisziplinäre Frühförderung anerkannt.
Wir betreuen
(wie auch in der solitären Heilpädagogik) …
- Kinder zwischen 0 und 6 Jahren, die Besonderheiten in ihrer Entwicklung aufweisen, die in ihrer Entwicklung verzögert sind sowie Kinder mit einer drohenden oder vorhandenen Behinderung.
- Frühförderung orientiert sich an den individuellen Bedarfen des Kindes.
- Die Interdisziplinäre Frühförderung (IFF) umfasst fachübergreifend heilpädagogische sowie therapeutische Hilfe zur Unterstützung der Teilhabe des Kindes im Alltag, in der Kindertageseinrichtung etc.
- Neben dem Kind stehen selbstverständlich auch die Familie und das familiäre Umfeld im Mittelpunkt unseres Angebotes.
Wir bieten …
- ein offenes Beratungsangebot
- Entwicklungsdiagnostik, pädagogisch und medizinisch-therapeutisch,
- Individuelle Einzel- und Gruppenförderung,
- Heilpädagogik mit Methodenvielfalt,
- Therapien in den Bereichen Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie,
- Psychologische Beratung,
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachleuten und Institutionen.
So nehmen Sie Kontakt auf …
- Fragen Sie Ihren Kinderarzt um Rat bei Sorgen und Entwicklungsauffälligkeiten, die Sie oder andere bei Ihrem Kind feststellen.
- Der Kinderarzt entscheidet, ob eine Eingangsdiagnostik für die Interdisziplinäre Frühförderung ratsam ist, und stellt eine Verordnung („Rezept“) aus.
- Mit der Verordnung werden Sie sich bitte an uns!
- Diese Verordnung muss der Kinderarzt auf dem Verordnungsmuster 16 ausstellen und die Formulierung „Eingangsdiagnostik Interdisziplinäre Frühförderung, Diagnose der Entwicklungsstörung“ hinzufügen.
- Wir führen dann eine Eingangsdiagnostik durch, erstellen einen Förder- und Behandlungsplan und stellen dann, mit Ihnen den Antrag auf Förderung / Therapie beim Leistungsträger.
- Der Leistungsträger in unserem Fall ist der Landschaftsverband- Westfalen-Lippe. Dieser entscheidet wie viele Fördereinheiten Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie oder/ und Physiotherapie bewilligt werden.